Transparenzhinweis (TTPw-VO)
Angaben gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)
Es handelt sich hierbei um politische Werbung gemäß TTPW-VO (2024/900).
Hinweis: Als politische Werbung gilt die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interner Tätigkeiten bzw. als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, sofern dies durch oder für einen politischen Akteur bzw. in dessen Namen geschieht oder dazu geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl bzw. eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.
Informationen zur Finanzierung
SPD Grafschaft Bentheim, Firnhaberstraße 5, 48529 Nordhorn
Kontakt: silvia(at)puent-kohoff.de
Hinweis: Eine kontrollierende Stelle sowie ein abweichender Finanzierer liegen nicht vor.
Kontext der kampagne
Diese Werbung ist Teil der Wahlkampagne zur niedersächsischen Kommunalwahl / Landratswahl Grafschaft Benthei 2026.
Ziel ist es, die inhaltlichen Schwerpunkte und die Vision von Silvia Pünt-Kohoff und der SPD für die Zukunft der Grafschaft Bentheim zu kommunizieren.
Kampagnenzeitraum: 20. Januar 2026 bis 30. September 2026